Akkreditierung

Notifizierungsumfang

Stellen können für EU-Verordnungen, EU-Richtlinien oder die Teilnahme an internationalen Prüfungsübereinkommen notifiziert (= der Europäischen Kommission durch eine notifizierende Stelle bzw. Notifizierungbehörde benannt) werden. Für notifizierte Stellen ist die gegenseitige Anerkennung und damit die Vertrauensbildung und der Kompetenznachweis durch das europäische Recht gegeben. Notifizierte Stellen (engl. Notified Bodies) werden im Auftrag der Hersteller tätig, um die Konformitätsbewertung von Herstellern von Industrieerzeugnissen unterschiedlicher Art zu begleiten und zu kontrollieren.

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Zertifizierungsprogramme, Zertifikate

Die Zertifizierungsstelle muss Informationen zum Anwendungsbereich, den Anforderungen an Prozesse und/oder Produkte, Abläufe und Fristen, Rechte und Pflichte des Kunden und der Zertifizierungsstelle, sowie spezifische Regeln und Verfahren des Zertifizierungsprozesses öffentlich bereitstellen. Die Umsetzung der Anforderungen erfolgt in Zertifizierungsprogrammen.

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Beschwerden, Einsprüche

Die wirksame Aufarbeitung von Beschwerden und Einsprüchen hat eine wichtige Bedeutung zum Schutz der Zertifizierungsstelle und anderer interessierter Kreise vor Fehlern, Auslassungen oder unvernünftigem Verhalten. Die Zertifizierungsstelle muss über ein dokumentiertes Verfahren verfügen, Beschwerden entgegenzunehmen, zu beurteilen sowie Entscheidungen über die Beschwerden zu treffen. Die Abwicklung von Beschwerden und Einsprüchen ist in den beiliegenden Dokumenten dargelegt.

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Verwendungshinweise

Beschreibung des Umganges mit gbd-Dokumenten der akkreditierten Stellen gbd Lab GmbH (Prüflabor und Inspektionsstelle) und gbd Zert GmbH (Zertifizierungsstelle)

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